Garantie Auzen Care
Auzen Care
Sie sind auf Ihre Hörgeräte getreten?
Sie haben vergessen, sie herauszunehmen, als Sie in die Dusche gingen?
Auzen Care schützt Sie vor Diebstahl, Verlust, versehentlicher Beschädigung und mechanischem Versagen Ihres Hörgeräts.
Für 150 CHF pro Gerät garantieren wir vier Jahre lang den identischen Ersatz Ihrer Hörgeräte. Diese Garantie beginnt ab dem Kaufdatum des Geräts und endet, wenn das Hörgerät ausgetauscht wird. Im Falle eines Ersatzes beträgt die Selbstbeteiligung 30% des Kaufpreises.
Auzen Care ist eine optionale Zusatzleistung und stellt eine ergänzende kommerzielle Garantie für die von Auzen verkauften Hörgeräte dar. Es handelt sich nicht um einen Versicherungsvertrag.
Diese Option deckt Fehlfunktionen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust der Hörgeräte des Kunden ab. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre ab Kaufdatum des Geräts. Der Schutz beginnt mit dem Kaufdatum und endet automatisch im Falle eines Austauschs des abgedeckten Geräts.
Jeder Neuabschluss von Auzen Care nach dem Austausch eines Hörgeräts gilt als neuer separater Antrag, der der vorherigen Genehmigung durch Auzen unterliegt und keinen automatischen Anspruch auf Annahme begründet.
Der Abschluss von Auzen Care ist innerhalb von maximal 30 Tagen nach dem Kaufdatum des Hörgeräts möglich.
Im Falle einer Beschädigung muss das Produkt zwingend per Sendungsverfolgung an Auzen zurückgesendet werden, damit es in unserem Labor untersucht werden kann. Im Rahmen der Prüfung wird festgestellt, ob das Gerät reparierbar oder irreparabel ist.
Die Garantie deckt im Falle einer reparierbaren Fehlfunktion oder Beschädigung die Reparaturkosten einschließlich Ersatzteilen und Arbeitskosten ab.
Die Garantie umfasst einen einmaligen Ersatz im Falle von Diebstahl, Verlust oder irreparabler Beschädigung. Im Falle eines Austauschs des Hörgeräts wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 30 % des zum Zeitpunkt des Austauschs gültigen Verkaufspreises erhoben.
Auzen behält sich das Recht vor, Leistungen, Ersatz oder einen Neuabschluss abzulehnen, wenn das Programm missbräuchlich genutzt wird, widersprüchliche Informationen vorliegen, Rückgabe- oder Kontrollverfahren nicht eingehalten werden oder die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Auzen Care anderweitig nicht erfüllt sind.
Auzen Care gilt ausschließlich für die Hörgeräte, die durch die auf der Kaufrechnung angegebenen Seriennummern identifiziert werden. Jedes im Rahmen einer Anfrage zurückgesandte Gerät muss den bei Auzen registrierten Referenzen entsprechen.
